Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Verl e.V. findest du hier .
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Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Lehrgangsausschreibung möglich und bedarf der anschließenden Bestätigung des Teilnehmers per E-Mail. Nach dem Anmeldeschluss erfolgt dann die endgültige Bestätigung durch den Veranstalter. Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation gespeichert. Die Bewerber erhalten im Falle der Absage eine entsprechende Nachricht.
Der Teilnehmer erkennt die zu Grunde liegende Prüfungsordnung und Ausbildungsvorschriften der DLRG e.V. an. Die Nachweise der Voraussetzungen sind im Original in jedem Lehrgang vorzulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind als Kopie vorzulegen. Ohne vollständige Teilnahmevoraussetzungen kann eine Zulassung zum Lehrgang verweigert werden. Wir behalten uns die Rechnungsstellung von Stornokosten in Höhe von 100% der Lehrgangsgebühr vor.
Ohne rechtzeitige Zahlung des Teilnehmerbeitrages wird der Teilnehmer nicht zum Lehrgang zugelassen.
Bei ausgebuchten Lehrgängen wird der Bewerber auf eine Warteliste gesetzt. Ist eine Berücksichtigung nicht möglich, erhält er eine Absage. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine rechtzeitige Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. (Warteliste) Bei einer Absage innerhalb weniger als einer Woche vor Lehrgangsbeginn behalten wir uns Stornokosten in Höhe von 100% der Lehrgangsgebühr vor. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests wird von einer Forderung abgesehen.
Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig einen Lehrgang abzusagen, den Termin zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Bei einer Absage wird die Anmeldegebühr erstattet, bei einer Terminveränderung kann eine Anmeldegebühr erstattet werden.
Bei mehrtägigen Lehrgängen ist keine Unterbringung im Vereinsheim vorgesehen. Wenn in der Ausschreibung zu einem Lehrgang nichts anderes bestimmt ist, so hat der Teilnehmer für Pausenverpflegung selbst zu sorgen.
Die für einen Lehrgang vorgesehenen Ausbildungszeiten sind von den Teilnehmern einzuhalten. Sollten diese nicht erfüllt werden, kann der Lehrgangsleiter die Bestätigung der Lehrgangsteilnahme verweigern oder die Teilnahme an der zum Lehrgang gehörigen Prüfung versagen.
Verlängerungen einer Lizenz sind entweder bei der Lehrgangsleitung oder der eigenen Gliederung zu beantragen. Im Falle eines Fehlens von Teilen des Lehrgangs kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren oder die Zulassung zur abschließenden Prüfung untersagen. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Während des Lehrgangs gemachte Fotos dienen der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG. Personen, die einer erkennbaren Ablichtung ihrer Person widersprechen, müssen das der Lehrgangsleitung vor Beginn mitteilen. Ohne diesen Hinweis können alle Bilder intern und extern verwendet werden.
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